Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen
Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen können laut Alltagsförderungsverordnung (AföVO) Schleswig-Holstein
Als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*in können Sie auch ein wenig Geld im Rahmen der Ehrenamtpauschale / Aufwandsentschädigung erhalten.
VORAUSSETZUNG:
Um als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*in tätig werden zu können, verlangt die AföVO 2021 die Absolvierung einer 8-Stunden-Schulung. Diese bietet "Saamei beraten-schulen-pflegen" seit Juni 2020 an. Da wir unsere Schulungen und unsere Dienstleistung quartiersnah anbieten und durchführen, finden die Schulungen in unterschiedlichen Räumlichkeiten in Kiel und im direkten Umfeld statt.